Informationspflicht
gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie Batteriegesetz (BattG)
ALLES RUND UM DIE FACHGERECHTE ENTSORGUNG AUF EINEN BLICK
Batterien, Akkus, Altöl, Elektrogeräte und Lampen: All diese Produkte gehören nicht in den Hausmüll. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen und welche Services für die korrekte Entsorgung bei uns für Sie bereitstehen.
MÖGLICHKEITEN DER RÜCKGABE VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKALTGERÄTEN
Kleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm nehmen wir kostenfrei zurück – das ist unsere gesetzliche Pflicht. Die kostenfreie Rücknahme ist nicht von dem Kauf eines neuen Geräts gebunden. Sie gilt für maximal drei Geräte der gleichen Geräteart.
Größere Geräte nehmen wir ausschließlich beim Kauf eines Geräts gleicher Geräteart zurück, welches im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt. Werden die Waren von uns ausgeliefert, gelten die Ausführungen zur unentgeltlichen Rücknahme entsprechend. In diesem Fall holen wir Ihre Elektro-bzw. Elektronikaltgeräte kostenfrei ab.
SCHÜTZEN SIE IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN!
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
SCHÜTZEN SIE UNSERE UMWELT!
Sofern möglich, entnehmen Sie dem Altgerät bitte alte Batterien oder Akkus, bevor sie es zur Entsorgung zurückgeben. Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder elektronischen Geräten soweit wie möglich, z.B. indem Sie Produkte mit längerer Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer Wiederverwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen. Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de.